Die vorzeitige Haftentlassung von Dominique Strauss- Kahn
3 Juli, 2011 at 4:54 pm Hinterlasse einen Kommentar
Brief an meinen Altersgenossen in Frankreich
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Cher ami,
Was für ein Getöse, besonders im Blätterwald der französischen Medien. Dabei hatte ich bereits in meinem letzten Brief vom 7. Juni die Möglichkeit einer vorzeitigen Entlassung von Dominique Strauss-Kahn aus seinem übertrieben strengen Hausarrest als eine durchaus plausible Möglichkeit erwähnt. Überhaupt verläuft der Fall ganz nach dem für die USA typischen Schema.
Zunächst einmal ist es den Anwälten von DSK gelungen, die Aussagen der angeblich sexuell vergewaltigten Schönheit mit handfesten Beweisen als recht massive Lügen bloss zu stellen.
Zweitens aber so, dass der zuständige Staatsanwalt Cyrus Vance jun. immer noch sein Gesicht wahren kann. Gewissermassen es ihm überlassen wird, die von den Anwälten DSK’s vorgebrachten Tatsachen zu widerlegen, beziehungsweise die Erhärtung durch eine gerichtliche Befragung an dem bereits festgelegten Gerichtstermin am 18. Juli zu verlangen oder
Drittens sich von den vorliegenden Beweisen so überzeugt zu erklären, dass eine Anschuldigung von DSK obsolet geworden sei und er von sich aus das Verfahren durch Rückzug der Anschuldigung abbreche.
Viertens oder er der Auffassung sei, das Verfahren sei zwar im Hauptpunkt der Anschuldigung, der sexuellen Vergewaltigung , als obsolet zu bezeichnen, aber seine Weiterführung inbezug auf einige Nebenpunkte sei weiterhin notwendig. Somit auch die Abhaltung der Gerichtssitzung am 18. Juli.
Mein lieber Freund, das würde bedeuten, dass in diesem Falle DSK noch lange nicht, wie man bei uns beim Jassen sagt, aus dem Schneider bzw. aus seinen Schwierigkeiten erlöst wäre
Der Vorteil der äusserst formalistischen Justiz in den USA ist, dass der Spielraum für andere als nur rechtliche Behinderungen der Bewegungsfreiheit von DSK immer noch vorhanden ist. Vor allem eine derart lange zeitliche Verzögerung zu bewirken, die jegliche Möglichkeit einer rechtzeitigen Anmeldung als Präsidentschaftskandidat ausschliessen würde. Das könnte vielen in Frankreich doch noch einen Strich durch die Rechnung machen und Sarkozy könnte wieder etwas zuversichtlicher in die Fernsehkameras blicken. Dafür müssten aber noch einige Probleme zwischen ihm und Obama geregelt werden.
Also mein lieber Freund, frohlocke nicht zu frühzeitig. Die USA bleiben das Land der unbegrenzten Möglichkeiten und je stärker ein Pendel nach der einen Seite ausschlägt, desto stärker kann es auch nach der anderen Seite zurückschlagen. Erst wenn Cyrus Vance jun. formell seine Klage als obsolet erklärt und die Gerichtssitzung am 18. Juli als gegenstandslos abgesagt wird könnt Ihr anfangen, Euch auf den Wahlkampf von DSK als französischer Präsidentschaftskandidat vorbereiten.
Aber dann müsst ihr im Wahlkampf überzeugend darzustellen versuchen, dass jemand, der den Avancen eines Pin-up –Zimmermädchens auf den Leim gegangen ist, trotzdem gescheit genug ist, die Geschicke eines Landes zu lenken und vor allem würdig genug ist, der Grande Nation vorzustehen. Oder ganz einfach darauf hinzuweisen, dass dieser Mann das riesengrosse Glück hat, eine Ehefrau zu haben, die all diesen Dingen gewachsen ist und wie schon oft in der Geschichte Frankreichs ihn besser schützen wird als ein noch so perfektionierter Sicherheitsdienst.
Cher ami, warten wir die Entwicklung in aller Ruhe ab, alles ist noch möglich…
Eintrag abgelegt unter Politik. Tags: Amerikanische Justiz, DSK, Präsidentschaftskandidat.
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