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Offener Brief an René Lüchinger Chefredaktor des Blick

– mit Dank für den Leitartikel  <<Ein Land im Nirgendwo>> vom 31. Juli 2914

I

Zum Glück gibt es in unserem von all den hochnäsigen Nachbarn verschreckten Land noch Leute wie Sie. Der für Ihren Erst-August-Leitartikel benützte Titel <<Ein Land im Nirgendwo>> hat zwar zunächst meine Schlagadern rasant anschwellen lassen, was für einen 94 jährigen Bürger, nicht sehr gut sein soll. Nach der sorgfältigen Lesung Ihres Textes verstand ich dann sehr gut, was sie uns sagen wollten. Nämlich, dass der sonst so verehrte, im Vergleich zu mir noch recht unerfahrene Jüngling Peter Bichsel, wohl um wie er das so gerne macht, witzig zu sein, mit seiner Qualifikation der Schweiz als ein geschichtsloser Staat vollständig daneben gegriffen hat. Das ist « même pas drôle » würden die Romands sagen und auch als Berner teile ich, wie in vielen anderen Dingen, diese Meinung meiner heutigen Mitbewohnern in der Romandie.

II

Umsomehr danke ich Ihnen, dass Sie einen unserer ganz grossen Schriftsteller, Menschen, Denker und Bürger Friedrich Dürrenmatt erwähnten, der mit seiner Formel der Schweiz als eine gelebte Demokratie, wie man so sagt, den Nagel auf den Kopf getroffen hat. Genau so wie sich das zur Diskussion stehende Nirgendwo im Zentrum der Bergketten befindet, die Westeuropa in eine nördliche und südliche Hälfte teilen. Von Anfang an waren in diesen Bergketten die Alpen, unsere Alpen, nicht nur ein wichtiges Wasserreservoir dieses Teils von Europa, sondern sie erwiesen sich über die Jahrhunderte als einer der kürzesten, wenn auch gefährlichsten und schwierigsten Wege vom Norden nach dem sonnigen Süden.

III

Das weiss jedes Kind, würde man meinen. Aber was das alles bedeutet, sollten sich unsere Nachbarn (vor allem die hochverehrte Frau Bundeskanzlerin Merkel) jeden Tag wenigstens einmal in Erinnerung rufen. Alle die Hilfe und Rettung von tausenden verlorenen, erfrierenden und herumirrenden Menschen, welche durch Jahrhunderte hindurch von den Bewohner dieser Alpen gerettet wurden. Und wenn Kaiser und Papst um die Herrschaft über diesen Nordsüd-Weg kämpften, dann waren sie schliesslich froh, dass die Älpler für einen unparteiischen jedem ehrlichen Menschen zugänglichen Weg nach Süden sorgten (Kaiser Friedrich II, Hohenstaufen bestätigte dies mit der Gewährung der Reichsunmittelbarkeit an die Urkantone der Schweiz 1231). Und als Asyl-Land hat die Schweiz, wenn nötig, zahllosen Soldaten und wiederholt ganzen Armeen ein sicheres Asyl oder einen sicheren Übergang gewährleistet.

IV

Heute ist das nicht anders. Nach wie vor haben diese Älpler mit Milliarden Franken aber mit noch viel mehr Milliarden von schweren Arbeitsstunden für sichere Wege über und durch diese Alpen gesorgt. Dazu mit einem allgemein anerkannten Statut der Neutralität unseres Landes – von wenigen seien nur erwähnt der westfälische Frieden von 1648 nach dem dreissigjährigen Krieg, der Pariserfrieden von 1817 zum Ende der napoleonischen Kriege, Weltkriege I und II, neuesten die Ukraine und hoffentlich morgen nicht in einem von der EU angerissenen West-Ost-Atomkrieg).

V

Und nach jedem Krieg war es die Schweiz, die den wirtschaftlichen Wiederaufbau gerade in Westeuropa mit ihrer intakt gebliebenen Produktivität, Forschung und den dazu erforderlichen Geldmitteln entscheidend zu unterstützen vermochte. Als geschichtsloser Staat wäre uns das wohl kaum gelungen. Gerade dank unserer harten Schule als ein armes Älpler-Volk haben wir nicht nur gelernt gut und hart zu arbeiten, bescheiden zu sein und einander zu helfen. Wenigstens immer wieder zueinander, auch mit den zu uns flüchtenden Menschen, zu finden und gemeinsam die notwendigen Lösungen zu erarbeiten. Statt Strassenschlachten und gegeneinander zu Politisieren und Intrigieren haben wird immer wieder eine gemeinsame Plattform zum Weitermachen gefunden. Das Herr Bichsel ist gelebte Demokratie im Sinne von Friedrich Dürrenmatt , wie ich sie in 25 Jahren Bundesdienst und 17 Jahren der Öffnung der Messestadt Basel für Europa und die Welt miterleben durfte.

31 Juli, 2014 at 9:36 pm Hinterlasse einen Kommentar

Das Nein zum Gripen – auch ein Nein zu unserer Armee?

I

Wenn auch am 18. Mai das Nein zum Gripen mit einer im Vergleich zu anderen eidgenössischen Abstimmungen eher guten Stimmbeteiligung von fast 55% zustande kam, darf dieses Resultat trotzdem nicht als ein Nein zu unserer Wehrbereitschaft interpretiert werden. Selbst Bundesrat Maurer gibt zu, dass bei der Behandlung dieses für unsere Land so wichtigen Dossiers einiges schief gelaufen ist und die Kampagne dafür vollständig daneben war. Ein Mea Culpa, das man ihm gerne zugute hält.

Weniger schön ist jetzt das Gezänk um das Geld, welches für den Gripen-Kauf bewilligt wurde und das nach Meinung vieler Parlamentarier nun je nach Parteifärbung für soziale Programme, die Unterstützung notleidender (???) Kantone oder anderer nicht militärischer Staatsaufgaben zur Verfügung zu stellen wäre. Das wäre der Anfang einer Praxis, die unsere Bundesfinanzordnung zu vollständig chaotischen Zuständen führen würde. Das Geld ist gesprochen worden für ein neues Kampfflugzeug und sollte solange dafür reserviert bleiben, bis nicht ein neuer Beschluss gefasst wird, dass es überhaupt keine Kampfflugzeuge mehr braucht. Und darauf werden wir noch recht lang warten müssen…

II

Wenn es natürlich nach den Armeegegnern geht, die sich neuerdings wieder recht siegesbewusst und arrogant gebärden, dann sollte man gemäss Ständerat Levrat, Präsident der Sozialisten, eine eigene Wehrbereitschaft zur Wahrung unsere Unabhängigkeit durch die Zusammenarbeit vor allem mit unseren Nachbarn aber auch anderen Staaten ersetzen, so etwa nach der von Altbundesrat Ogi neuesten Meldungen zufolge als Ergebnis seiner bei der UNO gemachten Erfahrungen vertretenen These.

Was gerade die UNO an Sicherheit für Frieden und Ordnung auf unserer Welt zu leisten vermag, erleben wir täglich an den immer schrecklicheren und blutigen Wirren überall auf der Welt. Die meisten Völker können nicht einmal ihr eigenes Überleben sicherstellen und machen stündlich zu Millionen die bittere Erfahrung, dass jeder letztlich ganz auf sich selbst und die Unterstützung der zum Glück auf hohen Touren laufenden Hilfsorganisationen angewiesen ist. Aber auch diese humanitäre Hilfe kann nur dort wirksam sein, wo die Bereitschaft zur Selbstverteidigung noch vorhanden ist!

Für ein neutrales Land wie die Schweiz, dass sich seit Jahrhunderten der Humanitären Hilfe anderer Länder und Völker verschrieben hat, ist es deshalb um so wichtiger, eine moderne, gut ausgebildete Milizarmee, in der jeder Bürger und jede Bürgerin wehrfähig und wehrwillig ist, bereitzustellen. Und wer sich dieser Wehpflicht, Mann oder Frau, mit irgendeiner fadenscheinigen Begründung (physisch, geistig oder moralisch) entzieht, der nicht einmal Zivildienst leisten will,  dem wäre nach Meinung immer breiterer Kreise unserer Bevölkerung als erstes das Stimmrecht zu entziehen! Und zwar sowohl das aktive als auch das passive Stimmrecht als Parlamentarier gewählt zu werden.

Gerade wir älteren Generationen (bin 94 Jahre), die im letzten Krieg grosse Opfer für Ausbildung und Aktivdienst, ein normales Berufs- und Familienleben erbrachten, haben nachgerade genug von den Belehrungen der gegen alles was die moderne Schweiz ausmacht stehenden Armeegegner, die sich in unserem Parlament sogar erlaubten über die Bedrohung unseres Landes, die Notwendigkeit einer Luftwaffe und die Eignung des Gripen zu äussern.

III

Wichtiger scheint mir die immer deutlicher zu hörende Meinung. dass die für solch wichtigen Entscheidungen mitverantwortliche Schweigende Mehrheit unserer Stimmbürger zu bekämpfen wäre. Bei dem heute perfekt funktionierenden System schriftlicher Abstimmung können sogar die älteren Generationen nicht mehr die Ausrede ihrer eingeschränkten Beweglichkeit vorschützen. Und das Argument unsere Parlamentarier und Beamten würden bei ihren Entscheidungen weitgehend von den unser Land defacto regierenden Kreise mächtiger Finanz- Wirtschafts- Politik- und Medien-Kreise beeinflusst. Die Regierenden und hinter ihnen stehenden Kreise in Bern, sagt der einfache Bürger, tun und machen mit uns ohnehin was sie wollen. Warum soll ich dann noch an die Urne gehen?

Vielleicht, aber solange wir noch das wesentliche unserer direkten Demokratie retten wollen, dann sind jetzt Massnahmen gefragt, die weh tun! Viele besorgte Bürger schlagen deshalb vor, folgenden althergebrachten Grundsatz wieder aufzuwerten: Das Stimmrecht ist nicht nur eines der wichtigsten Rechte in unserem Lande, sondern auch gleichzeitig eine der wichtigsten Bürgerpflichten, deren Missachtung wiederum zu betrafen wäre.

Auf jeden Fall wäre es sicher gerechtfertigt, für wichtige Vorlagen eine Minimum- Stimmbeteiligung festzulegen. Zum Beispiel 75 % aller Stimmberechtigten für Verfassungsänderungen, Initiativen, grundsätzliche und vor allem neues Recht schaffende Gesetzestexte, umfassende, zeitlich nicht begrenzte oder langfristige Auslandsverträge sowie alle Beitritte zu multilateralen Organisationen, 69% für alle anderen Abstimmungen und Wahlen. Auch für die Kantone wären Mindest -Stimmbeteiligungen vorzusehen. Warum nicht die gleichen Beteiligungsraten wie für den Bund.

IV

Nach wie vor gilt bei uns in der Schweiz die Regel, wonach vom Volk gewählte Parlamentarier unabhängig nach bestem Wissen und Gewissen sich für das beste zum Wohle des Landes einzusetzen haben. Das Beste heisst im Sinne des von unserer Geschichte und Verfassungsordnung definierte Bild einer unabhängigen, wehrfähigen, neutralen , humanitären und weltoffenen direkten Demokratie. Keine Parlamentarische Republik mit Regierungspartei und Opposition; keine offene oder durch Parlamentarier , Parteien oder öffentlich Meinungsträger und Medien verdeckte Autokratie und keine irgendwie getarnte, sogenannte Autoritäre oder Diktatorische Regierungsform. Eine echte Konkordanz aller politischen Richtungen aber keine parteienmässig verteilte Konkordanz! 

Mit diesen Grundätzen haben heute die Zustände in unseren Parlamenten nichts mehr gemeinsam. Verseucht mit einem amerikanisierten Lobbyismus der schlimmsten Art, und, weil unser System keine Berufspolitiker kennt, sind unsere Parlamentarier bei der doch unheimlich angewachsenen Arbeitslast auf zusätzliches Einkommen angewiesen. Sie sind deshalb nicht immer, aber leider heute unheimlich viel schneller ein leichtes Opfer nicht nur der berufsmässigen Lobbyisten und unserer einheimischen macht- und geldgierigen Superreichen geworden. Noch viel mehr trifft dies für die weltweit tätigen Tyconen und Machtklüngel zu, welche die Schweiz wegen ihrer ausgezeichnete Infrastruktur (den von unserem Wirtschaftsminister Bundesrat Schneider Ammann gerühmten Standortvorteilen) zur Zentrale ihrer weltweiten Geschäfte gewählt haben. Deshalb auch direkt daran interessiert, wie sich die Schweiz gegenüber ihnen und ihren of sehr unlauteren Geschäften verhält und wie sich die politischen Verhältnis entwickeln,

V

Diese Situation muss umgehend geändert werden! Wir haben in unserem Parlament überdurchschnittlich gute, arbeitsfähige, junge aber doch bereits erfahrene Kräfte und Talente. Ich bin überzeugt, dass für jeden von ihnen, vielleicht mit Nuancen, das von Fleiner/Giacometti in ihrem Werk über das Schweizerische Bundes-Staatsrecht zum 1oo jährigen Jubiläum unserer Bundesverfassung, gezeichnete Bild des Parlamentariers zutrifft:

<<Bei dieser Vertretung des Volkes durch den Nationalrat und der Kantone durch den Ständerat handelt es sich (aber) nicht um eine Repräsentation im juristischen Sinne. Die Bundesversammlung ist keine privatrechtliche oder öffentlichrechtliche Vertreterin des Volkes oder der Kantone. Denn die Mitglieder der Bundesversammlung sind nicht an Instruktionen ihrer Wähler bzw. der Kantone gebunden. Die Wahl bezweckt nicht Übertragung einer Vollmacht, sondern Bestellung eines Staatsorgans. Die Wählerschaft ist daher Kreationsorgan. Die Bundesversammlung erscheint vielmehr nur als eine soziologisch politische Vertretung des Volkes und der Kantone. Ja, sie ist in erster Linie eine Vertretung der politischen Parteien. >> (Das Schweizerische Bundesstaatsrecht, Polygraphischer Verlag, 1949, S.478 und Ziff. 11 über soziologisch-psychologische Vorgänge bei parlamentarischer Repräsentation.)

Wie immer dem auch sei, bereits diese Ausführungen zeigen, dass dem einzelnen Parlamentarier die Hauptverantwortung zukommt, um die Wünsche seiner Wähler (nicht irgendwelcher Geldgeber), insbesondere ihrer Bedürfnissen mit den historisch gewachsenen Gesamtinteressen des Landes in Übereinstimmung zu bringen und entsprechend zu vertreten. Dazu braucht es neben viel Idealismus aber auch eine gesunde finanzielle Unabhängigkeit. Der Einbildungskraft unserer Finanzministerin stellt sich da eine schwierige aber viel wichtigere Frage als man dies gemeinhin zu akzeptieren bereit ist!

28 Mai, 2014 at 6:31 pm Hinterlasse einen Kommentar

Zu den Abstimmungen am 18. Mai 2014

Eigentlich sollten wir dankbar sein, in einem Lande zu leben, in welchem man regelmässig an die Urnen gerufen wird, um bei den politischen Entscheidungen mitzumachen. Vor allem grundsätzliche Fragen nicht nur den Klüngeln, den mächtigen Finanz und Wirtschaftskreisen und vor allem den Gruppierungen zu überlassen, die immer wieder über die Medien versuchen, Stimmbürger, Parlamentarier, Verwaltung, Kantonsregierungen und Bundesrat in ihrem Sinne zu beeinflussen. Oder ganz einfach die zum Entscheid vorgelegten Fragen so verbiegen, dass man gar nicht mehr den wahren Sachverhalt erkennt. Deshalb auf eine Stimmbeteiligung verzichtet und so die grosse schweigende Mehrheit mit fast regelmässig gut 50-70% der Stimmbürger unsere direkte Demokratie immer mehr in Frage stellt.

Also tun wir es diesmal angesichts der verschärften Konfliktsituation auf unser Welt besser.

Auf Wiedersehen am 18. Mai 2014!
Zu den einzelnen Abstimmungs-Fragen einige persönliche Überlegungen

I. Medizinische Grundversorgung

Kranke, die das Pech haben, während den mit Freizeit vollgepfropften Osterwochen, nach Unfällen auch noch der für Atmungsorgane gefürchteten Bakterie (zum Opfer fallen sowie jene, die durch ihr Alter behindert sind und nicht bei ihrem langjährigen Hausarzt (wegen Abwesenheit) oder einen klar bezeichneten Stellvertreter Rat und Tat finden können, die sind auf unsere ungenügende medizinische Grundversorgung angewiesen. Zwar sind Ambulanzen, Notfallstationen bei Spitälern und telefonischen Beratungsstellen vorhanden, aber je nach Landesteil nicht genügend oder spärlich zu finden. Wer dann nach mühsamem stundenlangem Warten, Ambulanzen sowie alle übrigen Umtriebe, die man als häufiger Benützer medizinischer Nothilfe mit nächte- und tagelangem Warten und eher barschen Behandeln durch das übermüdete Personal durchzustehen hat, der wäre sicher froh, in nächster Nähe eine über das ganze Land verteilte kleine, personifizierte Nothilfestationen in dunkler Nacht morgens um 2 Uhr oder am Sonntag Vormittag zu finden.

Dem immer wieder angeführten Argument mangelnden Personals, unmöglicher Belastungen bei oft sehr magerer Entlöhnung könnte man entgegen halten, dass wohl in keinem Land der Sinn eines von jedem Schweizer zu leistenden Zivil- oder Militärdienstes nicht nur anerkannt, sondern als eine der ersten Bürgerpflichten empfunden wird. Es wäre somit ohne weiteres möglich, für eine erste Nothilfe ein dichtmaschiges Netz kleiner rund um die Uhr zugänglicher Nothilfestationen aufzubauen. Vor allem möglich dank unserem traditionellen und stark ausgebauten Zivildienst-System (Zivilschutz, militärischen Sanitätsdienste, vor allem der nicht mehr Aktiv-Dienstpflichtigen Ärzte und Sanitäter) der tausenden meistens freiwillig arbeitenden Samariter, den hunderten von freiwilligen Bürgergruppen und den Vereinigungen zur Gesundheitshilfe, die vom Schweizerischen Roten Kreuz ausgebildeten Helfer, die Organisation der schweizerischen Rettungs-Gesellschaft und viele andere wie Feuerwehr, Sicherheits- und Katastrophen-Helfer.

Dem Hausarzt würde dabei die besonders wichtige Aufgabe zufallen, die Kontinuität der gesamten Behandlung entsprechend dem Krankheitsbild seines Patienten sicherzustellen. Und dafür sollte für den Hausarzt, wie bei vielen Völkern der Vergangenheit, eine kontinuierlich Treueprämie gesetzlich vorgesehen werden 

Wegen all diesen Gründen werde ich am 18. Mai dem vorgeschlagenen Verfassungsartikel 117 a(neu) zur Sicherstellung einer genügenden medizinischen Grundversorgung zustimmen. 

2. Lebenslanges Verbot für Pädophile von jeglicher Ausbildung, Pflege und Betreuung von Kindern und Jugendlichen

Irgendwie ist es in unserem Land dazu gekommen, dass Strafrecht und Justiz bei Vermögensdelikten viel härter vorgehen, als sie es bei den Straftaten an Leib und Leben tun. Anders kann ich mir die doch sehr häufigen Fälle der Nachsicht, Unberücksichtigung der dringend benötigten sicheren Haftbedingungen für Sexualverbrechen und Vergehen nicht erklären. Inbezug auf die beruflich für Kinder-Verantwortlichen Sexualtäter ist bereits bei den ersten gerichtlichen Verurteilungen oder polizeilich dokumentierten Fällen ein striktes (lebenslängliches) Berufsverbot amtlich zu dekretieren.

Am 18. Mai werde ich deshalb dem neuen Verfassungsartikel Art.123c zustimmen. 

3. Mindestlohn Initiative

Man kann es drehen, wie man will:

Natürlich kommt es bei den niedrigen Salären auf jeden Franken mehr an, den man mehr und das in rascher Folge verdienen, kann. Aber bei dem immer härteren Konkurrenzkampf auf unserer Welt, bekommt man sehr rasch gerade bei dem niedrig und niedrigsten Salärsegment die Folgen zu spüren. Abwanderungen nach Billiglohnländern sind heute zum Alltag geworden. Wichtige und vor allem die grösseren Unternehmen müssen Einsparungen vornehmen, die sich viel mehr als bei den KMU zum wirtschaftlichen Nachteil eines Landes auszuwirken vermöchten.

Schwierige wirtschaftliche Verhältnisse führen zu mehr sozialen und schlussendlich ernsthaften politischen Wirren. Darunter leiden etwa nicht die ganz Grossen, Reichen und Mächtigen, sondern einmal mehr die grosse Masse der armen und meisten mittelständischen Gesellschaftsschichten. In der Schweiz ist das relativ früh im letzten Jahrhundert, zum Teil schon vorher erkannt worden. Dank unserer Vorväter ist hier mit unserem doch vorbildlichen System der Gesamtarbeitverträge (mit gesetzlicher Kraft) ein recht guter Ausgleich gefunden worden.

Anstatt es weiterhin den Bemühungen der Partner unserer Gesamtarbeitsverträge zu überlassen, müssen wir am 18. Mai darüber entscheiden, einen Verfassungs- und damit auch gesetzlichen Schutz der niedrigen Salärklassen einzuführen. Trotz den bitteren Erfahrungen Anfangs der 30iger Jahre des letzten Jahrhunderts mit den damaligen politisch-sozialen Wirren wird heute wieder versucht, die Niedrigsalär-Fragen hochzuspielen. Mächtig geschürt wurde dieses Feuer durch die doch schlimmsten übertriebenen Saläransprüche der oberen Klassen unseres Landes. Zwar hat die sogenannte Abzockerinitiative ein wenn bisher auch nicht sehr beachtetes Zeichen gesetzt. Verständlich deshalb, die Forderungen, jetzt für die unteren Lohnklassen Klassen politisch auch etwas zu tun, umso mehr als das vorgeschlagene Minimum Salär von Fr. 22.00 für schweizerischen Verhältnisse durchaus gerechtfertigt werden kann.

Die massive Lohndumping Zuwanderung der letzten Jahre mit den vielen doch sehr zahlreichen unvertrauten und kriminalistisch bedenklichen Ausländer, könnte nicht mehr in dem Ausmass, wie jetzt von der Mehrheit unserer Unternehmen missbraucht werden! Schluss mit dem Lohndumping und der uns von der Globalisierung bescherten Billiglohnsklaverei! Mit Humanitärer Hilfe für echte Asylanten hat dies nichts mehr zu tun und hilft nur den Grossen und Reichen, vor allen auch ausländische Milliardären ihre Gewinne auf dem Buckel armer, hilfloser Menschen ins uferlose zu treiben. 

AM 18. Mai werde ich dem neuen Verfassungsartikel Art. 110 a( neu) und Art . 197 ch. 8 (neu) zustimmen. 

4. Anschaffung eines neuen Kampfflugjets Gripen

In Bezug aufdasnun Jahre dauernde unschöne Gezänk um den Kauf eines dringend benötigten Kampfflugzeugs , den schwedischen Gripen, ist man versucht zu sagen „lieber ein Ende mit Schrecken als ein Schrecken ohne Ende.“

Besonders unangenehm aufgefallen sind die Kritik und die Sabotageversuche der Armeegegner und ihrer Zuläufer oder all jener, die schon immer unsere Wehrbereitschaft und unsere Wehrfähigkeit in Frage gestellt und lächerlich gemacht haben. Die gleichen, die sich regelmässig um alle Bürgerpflichten, weil zu mühsam oder nicht lukrativ genug, gedrückt haben. Dafür und gerade in unserem Parlament sich als die weisen und abgeklärten Bürger aufspielen, die das Land vor den Schäden mörderischer Konflikte bewahren wollen, aber nicht sagen können wie dies zu erreichen ist ohne eine moderne, gut ausgebildete und ausgerüstete Milizarmee: ein Volk in Waffen mit dem notwendigen Wehrwillen und die gleiche Ausdauer, die wir im letzten Weltkrieg gezeigt haben !

Argumente wie, es gäbe heute und in absehbarer Zukunft keine ernsthaften kriegerischer Bedrohungen für die Schweiz, und wenn, dann könne die Schweiz im Zentrum Europas auf ihre Nachbarn zählen, vorallem die EU und die meisten Grossmächte. Gerade jetzt (in Syrien Ukraine Ägypten) zeigt sich einmal mehr, dass weder die EU, noch die massgebenden Grossmächte noch irgend eine Gruppe von Staaten in der Lage ist, all den immer zahlreicheren mörderischen und kriegerischen Auseinandersetzungen überall auf der Welt Einhalt zu bieten.

Je länger desto mehr sollten alle Menschen, aber auch alle Völker und Staaten erkennen, wenn es zum Kampf kommt, dann ist man immer ganz allein auf sich angewiesen! Erst wenn es gelingt, die eigene Abwehrkraft und den notwendigen Wehrwillen durch Taten und nicht grossartige Worte darzutun, erst dann kann man auf gleichwertige Partner zählen. Und bei der Auswahl der Partner sollte gerade die Schweiz wegen ihrer Grösse besondere Vorsicht üben gerade gegenüber ihren grossen Nachbarn, die mit der EU letztlich nur imperialistische Ziele verfolgen. An das sollten wir auch beim Kauf unsere neuen Kampfflugzeuge und dessen Herstellungsland denken. Mit Recht ist deshalb der schwedische Gripen ausgewählt worden. Mit Schweden, den skandinavischen Staaten und Österreich besteht ja seit der Efta ohnehin ein erwiesenes Zusammengehörigkeits-Gefühl! Schon allein dies und die Übungsmöglichkeiten für unsere Militärpiloten in Schweden veranlassen mich für den Kauf des Gripen zu stimmen. 

Am 18. Mai werde ich für das Bundesgesetz vom 27. September 2013 zustimmen.

29 April, 2014 at 9:30 pm Hinterlasse einen Kommentar

A c h t u n g – Unterschätzen wir die Krim-Krise nicht.

Vieles hängt  jetzt von den Bemühungen unseres Bundespräsidenten ab. Er braucht  unsere volle Unterstützung!

I

Die Russen in der Krim- das ist nichts neues, sie waren schon seit zwei Jahrhunderten dort. Millionen von Russen sind für diesen wichtigsten Flottenstützpunkt gestorben. Gegen die Osmanen, gegen die Franzosen, die Engländer und gegen die Armeen Hitlers. Wie ein roter Faden zieht sich durch die Geschichte der Russen im Namen eines auch heute noch lebendigen Panslawismus der Kampf gegen den Drang Westeuropas nach dem Osten. Ja, des ganzen Westens, angefangen im Altertum im Balkan mit Alexander dem Grossen, im Norden mit den Vikinger, den Goten, Germanen, all den Fürsten und Königen, vor allem den deutschen Kaisern, Napoleon und zuletzt dem Dritten Reich der Nazis.

Viele erwarteten von der heranwachsenden EU ein Ende der bisherigen Rolle unseres Kontinents als der Konfliktherd unserer Welt. Schluss mit der Welt- Grossmacht- und Kolonialpolitik der letzten Jahrhunderte. Mit dem (mehr oder weniger) freien und friedlichen Zusammenschluss von bald mehr als 28 europäischen Staaten erhofften sich viele einen ruhenden Pol in einer gerade heute wieder extrem chaotischen Welt. Ein weltweit anerkannter Zufluchtsort, Helfer in der Not und Vermittler von Frieden, Recht, Ordnung und Sicherheit.

II

Leider ist bereits die Gründergruppe der heutigen EU, die Europäische Wirtschaftsunion (EWG später EG heute EU), Frankreich, Italien Belgien, Holland, Luxemburg und Deutschland, recht früh dem Drang nach Osten zum Opfer gefallen.

Nach dem 1973 erfolgten Beitritt von Grossbritannien, Irland und Dänemark folgten 1981 Griechenland, 1986 Spanien und Portugal, 1995 Österreich, Finnland und Schweden, um nach dem 2004 erfolgten Beitritt Zyperns einen ersten Höhepunkt massiver Ausdehnung nach dem Osten auf die seit Kriegsende unter russischem Einfluss stehenden mittel- und osteuropäischen Comecom Staaten Estland, Lettland, Litauen, Polen, Tschechien, die Slowakei, Slovenien, Ungarn und Malta zu erreichen. Ergänzt 2007 durch die Aufnahme von Rumänien und Bulgarien.

Gleichzeitig wurde die von dem Stimmvolk in Holland und in Frankreich abgelehnte Verfassung des früheren französischen Präsidenten Giscard d’Estaing die inzwischen autokratisch aufgebaute (Supranationale) Europäischen Union vom Tandem Merkel –Sarkozy mit einigen wenigen Retouchen in den Vertrag von Lissabon umgewandelt und trotz anfänglichem Widerstand Irlands in Kraft gesetzt.

III

Wie aus dem Vortrag vom 2. September 2005 im Rahmen der Tagung Mut zur Ethik in Feldkirch über das Thema „Ob und was Europa, besonders die EU, für mehr Frieden und weniger Elend auf der Welt tun kann?“ geht leider allzu deutlich hervor, dass Europa erneut zu einem gefährlichen Brandherd für den Weltfrieden werden könnte!

Herausgewachsen aus dem Marshallplan der USA vom 5. Juni 1947 zum wirtschaftlichen Wiederaufbau Europas, inspiriert von der am 19. September1946 von Winston Churchill in Zürich lancierten Idee eines friedlichen Zusammenschlusses aller europäischer Staaten zu einem demokratisch aufgebauten Staatswesen entwickelten sich zwei einander konkurrenzierende Bewegungen:

Eine auf der vollen Gleichberechtigung souverän bleibender Mitgliedstaaten aufgebaute Freihandelszone als Fundament einer mit der Zeit heranwachsenden Union gleichberechtigter Mitglied-Staaten mit den Grundsätzen einer echten Demokratie

Die andere Bewegung ging von der viel strafferen Ordnung einer Zollunion aus, die in einem immer rascheren Tempo zu einer Wirtschaftsunion, einer gemeinsamen Aussenhandel-, Geld- und Finanzpolitik und den damit verbundenen weitgehenden Verwaltungs- und Regierungskompetenzen mutierte. Daraus ist das heutige Gebilde der EU entstanden mit einem riesigen Verwaltungsapparat in Brüssel, der nach Grösse und politischer Bedeutung gewichteten Stimmenzahl der einzelnen Mitgliedstaaten und der Abtretung des grössten Teils staatlicher Souveränitätsrecht an die neue, den einzelnen Völkern nicht einmal, wie in jeder Republik, zur Genehmigung vorgelegten obersten staatlichen Gewalt.

IV

Besonders bedenklich ist, dass dieses neue Gebilde von einigen ganz wenigen, wenn nicht gar von einem einzigen Mitgliedstaat beherrscht wird: die inzwischen herangewachsene Welt-Wirtschaftmacht Deutschland! In den Medien und in der Politik ist wiederum die Rede von einem neuen Imperium, dem IV-Reich Europas unter deutscher Führung. Wie sehr in der EU auf Ordnung und Disziplin, vor allem aber auch auf Gehorsam geachtet wird, das hat nicht nur das arme Griechenland erfahren, sondern gehört neuerdings immer mehr auch Bezug auf Nicht Mitgliedstaaten der EU, wie die Schweiz, zum täglichen Brot!

Dabei sollten aber die Herren in Brüssel nicht vergessen, dass wir kein armes Land wie Griechenland und all die neuen mittel- und südosteuropäischen EU-Mitglieder sind; dass wir immer noch an unsere Unabhängigkeit glauben und unser Volk nach wie vor notfalls  die gewohnte Wehrbereitschaft aufzubringen bereit sein wird. Und dass sogar die EU uns heute als unabhängiger Vermittler in der Ukraine braucht ,mehr als all die schönen Worte und das siegesgewisse Grinsen all der Grossen unserer Welt , die aus ihrer Atomangst heraus nicht einmal den Mut zu wirksamen Sanktion haben…

Link: Vortrag vom 2. September 2005 im Rahmen der Tagung Mut zur Ethik in Feldkirch

26 März, 2014 at 10:43 pm Hinterlasse einen Kommentar

Nach dem JA am 9. Februar zur Überfremdungsinitiative

I. Jetzt die Ruhe bewahren sagt unser Bundespräsident
Ihrer Eigenart entsprechend finden viele Schweizer, man habe seine Meinung klar und deutlich genug gesagt. Jetzt nur nicht die Nerven verlieren. In der EU habe man unseren Warnschuss verstanden.  Beträchtliche Teile der Bevölkerung der Mitgliedstaaten seien sogar mit uns einverstanden. Es gehe jetzt darum, eine für beide Teile akzeptable Lösung zu finden. Trotz recht grober Drohungen nicht sofort an einen Abbruch des mühsam aufgebauten Beziehungsnetzes denken. Dazu sei dieses zu dicht gewoben, um nicht mit grossen Schäden für beide Teile auseinandergerissen zu werden.

Die zur Verfügung stehenden 3 Jahre müssten deshalb von den zuständigen Unterhändlern auf beiden Seiten mit viel Geschick dazu benutzt werden, möglichst viel von dem Bestehenden in einer gedanklich etwas präziseren und akzeptableren Form in die Zukunft zu retten. Mit dem Rest wird man sich auf beiden Seiten abfinden müssen. Oder ganz neue Lösungen, an die bisher niemand ernsthaft geglaubt hat, zu finden. Warum nicht ?

II.  Freizügigkeit
Das Finden von Lösungen ist immer dann möglich, wenn man die effektive Ursache eines Problems aus seiner Kruste herauszuschälen vermag.

Millionen von Menschen, die aus der ganzen Welt Hilfe, Überleben, Sicherheit, Arbeit und eine neue Heimat in Europa, in der EU und der Schweiz suchen, gelangen, einmal die äussere, schwer kontrollierbare und noch sehr undichte Gemeinsame EU Grenze überschritten, in den Genuss  der EU- Freizügigkeit. Der Wegfall der Personenkontrollen an den Grenzen zwischen den einzelnen Mitgliedstaaten und den Grenzen mit der Schweiz (Italien, Österreich, Deutschland und Frankreich) ermöglicht diesen Menschen in einer kaum kontrollierbaren Art herum zu wandern und sich so zusammen mit den Bürgern der EU-Staaten an den Grenzen unseres Landes zu präsentieren. Sie sind so für unser Land zu einem beliebten Reservoir an Billiglohn-Arbeitern, viele aber auch zu einer sozialen, sicherheitspolitischen und kriminellen Belastung geworden.

Für die Schweiz macht dies wiederum eine strikte Personenkontrolle direkt an unseren Grenzen notwendig. Davon wird die mit Schengen eingeführte Freizügigkeit in keiner Weise berührt. Wer den Pass oder sonst ein anerkanntes Dokument als Bürger eines EU-Mitgliedstaates vorweist, kann ungehindert zu uns kommen. Sollte dieser Zustrom von EU-Bürgern ein für die gesunde Entwicklung der Zusammensetzung unserer Bevölkerung gefährliches Ausmass annehmen, wäre mit der EU eine Höchstlimite auszuhandeln. Im gegenseitigen Einvernehmen sollte diese Limite irgendwo im Rahmen der prozentualen Verhältnisse Ausländer/Einheimische unserer vier direkten EU-Nachbarn platziert werden. Diese Lösung wäre viel praktischer als mit individuellen und vor allem branchenmässigen Kontingenten, die weiterhin in der ausschliesslichen Kompetenz der Schweiz oder der EU  fallen, zu operieren.

Was die Höchstlimiten anbelangt, so wären wir sowohl bei uns als auch bei der EU in Anbetracht der erschreckenden Bevölkerungsexplosion auf unserer Welt, gut beraten, möglichst rasch an Mittel und Wege zu denken, wie unsere westliche Welt vor der auf uns zurollenden Lawine der Menschen aus den südlichen Teilen unserer Erde, insbesondere Afrika,  zu schützen wäre.

III.  Zustrom aus Drittstaaten über den EU-Raum
Die Wiedereinführung einer strikten Personenkontrolle an der Grenze ist nur wegen dem Zustrom von Bürgern aus Drittstaaten, die sich vermischt mit den Bürgern aus den EU-Staaten an unseren Grenzen präsentieren, notwendig geworden.  Nur so kann festgestellt werden, ob diese Menschen über eine schweizerische Einreisebewilligung oder unter eine mit der Schweiz bilateral vereinbarte Zulassung fallen. Trifft dies nicht zu, so ist es das gute Recht der Schweiz, diese Ausländer bereits in diesem Zeitpunkt und vor dem Übertritt auf schweizerisches Hoheitsgebiet abzuweisen. Sie sind ja über die gemeinsame EU-Grenze in unser EU-Nachbarland gelangt und müssen deshalb gemäss Schengen/Dublin von diesem in Gewahrsam genommen werden.

Gerade diese an der Grenze abgewiesenen Ausländer sind zu einem beträchtlichen Teil für die Probleme bei uns verantwortlich. Vor allem ermöglicht die direkte Personenkontrolle an der Grenze, den grösseren Teil von Flüchtlingen, Arbeit oder eine Heimat suchenden Menschen auszusondern und gemäss unseren humanitären Grundsätzen bei uns aufzunehmen und den anderen Teil erst gar nicht hinein zu lassen. Damit würden uns viel Umtriebe und doch recht bedenkliche Bedrohungen unserer Bevölkerung erspart bleiben. Damit könnte einer der wesentlichen Gründe für das Ja am 9.  Februar weggeräumt werden. Voraussetzung dazu ist allerdings ein Ausbau unseres Grenzschutzes, damit er wiederum unsere Grenze Rund um die Uhr (bitte auch in der Luft) bewachen kann.

IV.  Ausverkauf der Schweiz dank Standortvorteile
Die nach 1992 ohne Gegenleistung erfolgte und besonders von den europhilen Bundesräten Felber, Deiss und Cotti vorangetriebene Übernahme des bestehenden EU-Rechts und dessen kontinuierliche Ergänzung besonders auch durch die Bilateralen Verträge haben, wie das der grosse Europarechtler Prof. Freiburghaus immer wieder betont, zu einer, vom Schweizervolk am 9.  Februar deutlich abgelehnten de facto Integration der Schweiz in die EU geführt.

Diese Vernetzung wirkte sich kontinuierlich in einem umfassenden Aufkauf von Grund und Boden und den darauf bestehenden oder neu gebauten Unternehmen aus. Besonders intensiv ist dabei die wirtschaftliche Verflechtung mit Deutschland. Aber auch das übrige Ausland hat erkannt , dass die Schweiz mit ihrer fantastischen und ständig erneuerten Infrastruktur auf allen Gebieten der ideale Standort für die Leitung und Produktion vieler weltweit tätiger Grossunternehmen geworden ist.  Zusammen mit dem Finanzplatz und den von ausländischen Milliardären übernommenen oder von ihnen in der Schweiz aufgebauten Unternehmen bieten sie Hunderte, ja Tausende von Arbeitsplätzen jeder Art an. Von ganz oben, in den Chefetagen bis nach unten bei den Angestellten, Fachkräften, aber auch den Tausenden von Billiglohn-Arbeitern.

V.  Nachteile einer übertriebenen Globalisierung der Wirtschaft
Die von den meisten Wirtschafts-Wissenschaftler gelobte Globalisierung der Weltwirtschaft hat leider auch ihre Kehrseite. Von immer mehr Kritikern wird sie als die Grundlage einer Art Neokolonialisierung bezeichnet mit Millionen von Arbeitssklaven, die für wenig Geld immer mehr arbeiten müssen.  Damit man immer schneller zu mehr Geld und so auch zu mehr Macht kommt, hat sich auch bei unseren Supermanagern, den Schweizern vor allem aber auch den Ausländern die Gewohnheit breit gemacht, billige Arbeitskräfte aus der ganzen Welt in unser Land zu holen. Ein Land, wo sich besser als an den meisten anderen Orten leben lässt. Letztlich sind es somit die von vielen von uns mit Stolz erwähnten Standortvorteile, die zur Überflutung unseres Landes mit Menschen aus der ganzen Welt geführt hat.  Leider sehr oft auch vermischt mit Tausenden von kriminellen Ausländern oder ehemaligen Teilnehmern der sich weltweit immer mehr und viel blutiger ausbreitenden kriegerischen Auseinandersetzungen und Bürgerkriegen!

Mehrere Bundesräte haben seit dem letzten Weltkrieg wiederholt versucht, diese Entwicklung unter Kontrolle zu bringen. Sie versuchten es über eine rigorose Kontrolle des Grundstückerwerbs zu privaten oder gewerblichen Zwecken durch Ausländer. Von der Lex Furgler bis zu einer Lex Friedrich, einer Lex von Moos und Lex Celio bis zu der heute noch gültigen Lex Koller vom 16.12.1983. Zu seiner Zeit als Justizminister pflegte Bundesrat Arnold Koller auf den Vorwurf der Überflutung der Schweiz durch Bürger der EU- Staaten vor allem aber auch von den Superreichen sowie den Tausenden von Flüchtlingen und Billiglohnarbeiter aus der übrigen Welt mit der Bemerkung zu reagieren, die Schweiz sei eben zu attraktiv, man müsse sie durch den Abbau vieler Standortvorteile weniger attraktiv machen.

Eine grosse Mehrheit der sogenannten Mitte und der immer noch das Rückgrat unserer Wirtschaft bildenden KMUs hat mit ihrem Ja am 9. Februar deutlich zu verstehen gegeben, dass die Vorherrschaft der grossen Superunternehmen, der hinter und von ihnen profitierenden Kreise der Schweiz mit dem Hereinholen von Tausenden von Niedriglohnarbeitern, sehr oft stark vermischt mit kriminellen oder aus bitterer Not gewalttätig gewordenen Menschen, einen sehr schlechten Dienst erwiesen haben.  Lieber etwas weniger wirtschaftliche Erfolge und der damit verbundene Superreichtum entsprechen nach wie vor dem Wesen der Schweiz besser als viel, sehr viel Geld, Protz, Gier, Grössenwahnsinn und Macht!

VI.  Erste Vorschläge
Dazu gibt es bei vielen Schweizerbürgern recht klare Vorstellungen, viele Ideen und Vorschläge.

a. 2007 wurde im Parlament der Versuch gemacht, die Lex Koller ganz abzuschaffen. 2013 wurde dieser Versuch abgestoppt und eine Verschärfung der Lex Koller gefordert. So wurde verlangt, dass in jedem einzelnen Fall beim Kauf eines Grundstücks durch Ausländer unbedingt die Zustimmung des Bundesamtes für Raumplanung einzuholen sei, um eine Verbetonierung der Schweiz zu verhindern.

b. Für jeden, an einen Ausländer (Personen oder Unternehmen aus der EU oder Drittstaaten) verkauften Quadratmeter sei eine Einmalige Infrastrukturtaxe zusätzlich der anderen normalen Steuern und Abgaben zu verlangen. Die EU holt ja auch bei der Schweiz angeblich wegen dem Dach über dem Grossen Gemeinsamen Markt Milliarden Infrastrukturbeiträge ab.

c.  Die Zulassung der Superreichen aus der ganzen Welt, auch aus dem EU-Raum, die für den Erwerb von Land, bestehenden Unternehmen oder die Gründung eines neuen erwerbstätigen Unternehmens in die Schweiz übersiedeln wollen, sollte eine besondere Bewilligung notwendig gemacht werden. Diese wäre gemeinsam vom Bund, Kanton und Gemeinde zu erteilen.

d. Inskünftig sollten vom Bund nur in ganz besonderen, vor allem Humanitären, Kulturellen und Medizinischen Bedürfnissen dienenden Unternehmen Steuererleichterungen durch die Gemeinden und Kantone gewährt werden. Für den Rest wäre strikte an der Gleichstellung mit den Schweizerbürgern festzuhalten.

e. Der in der Schweiz tätige ausländische Unternehmer sollte sich, gleich wie sein schweizerischer Kollege, strikte an das Verbot von Schwarzarbeit und Dumpinglöhnen halten.

f. Der Aufbau und Betrieb Monopolartiger Unternehmen und den freien Wettbewerb behindernder Geschäftspraktiken sollte unter hohe Strafen besonders auch für die weltweit tätigen ausländischen Firmen gestellt werden. Bei Ausländer verbunden mit einem Rückzug der Aufenthalts- Bewilligung.

g. Das schweizerische OR sollte überprüft werden, um die in der Schweiz tätigen ausländischen Unternehmen möglichst klar von den schweizerischen Unternehmen zu trennen. Bei schweizerischen Firmen wäre eine schweizerische Beteiligung von mindestens 65-75 % und eine zu 4/5 schweizerische oberste Leitung vorzusehen. Ausländische Firmen benötigen für jede Tätigkeit in und von der Schweiz aus eine besondere Bewilligung, die wiederum vom Bund im Benehmen mit Kanton und Gemeinde zu erteilen wäre.

21 Februar, 2014 at 9:23 pm Hinterlasse einen Kommentar

Am 9. Februar Ja zu Massnahmen gegen die Überflutung der Schweiz mit Menschen aus der ganzen Welt

Es geht nicht um die Quantität, sondern um die Zielsetzungen, mit welchen viele Ausländer zu uns kommen.

I

Mehrheitlich ist man in der Fachwelt nach wie vor der Meinung, Arbeitslosigkeit, Armut und Unzufriedenheit und die damit einhergehenden Wirren, Konflikte und blutigen Auseinandersetzungen können nur durch Wirtschaftswachstum in einer zunehmend globalisierten Welt nachhaltig eingedämmt werden. Der kolossale wirtschaftliche, industrielle und technische Fortschritt besonders seit Mitte des letzten Jahrhunderts hat buchstäblich die politischen und infrastrukturellen Schranken für den Verkehr von Güter und Menschen aufgebrochen und so immer breitere Kreise unserer Welt erfasst.

Die Voraussetzungen für jede Gruppe von Menschen irgendwo auf unserer Welt ein ihnen entsprechendes Auskommen zu finden, sollten eigentlich für jedes Land und jedes Volk vorhanden sein. Zumindest sollte es auf dieser Welt bei etwas mehr gegenseitigem Vertrauen und Verständnis , etwas mehr Solidarität möglich sein, den Millionen, ja Milliarden hungernder, kranker, arbeitsloser, verzweifelter und zu Mord und Totschlag getriebener Menschen ein menschenwürdigeres Dasein sicherzustellen.

Statt dessen werden sie leider noch allzu oft mit miserablen Löhnen und Arbeitsbedingungen auch bei uns in Europa ausgenützt und wie Sklaven behandelt. Nicht selten bezeichnen deshalb die Kritiker unserer Zeit die Globalisierung, auf die so viele Wirtschaftsfachleute stolz sind, als eine noch viel schlimmer Neokolonialisierung besonders in Afrika und Asien.

II

Allein ein Blick auf die überall wie Pilze aus dem Boden schiessenden unförmigen, aus Eisen und Glas in den Himmel wachsenden Hochhäuser unserer sogenannt supermodernen , von Glanz und Luxus strotzenden Städte mit ihren wie Ameisen in den Strassen wimmelnden Einwohnern, genügt, um zu wissen, warum Fortschritt und Wirtschaftswachstum zwar mehr Arbeit aber nicht weniger sondern noch viel mehr Armut und Unzufriedenheit schaffen. Etwas an dem wir auch in der sogenannt entwickelten Welt, insbesondere der modernen Industriestaaten  mitverantwortlich sind!

Gerade die Schweiz ist ein typisches Beispiel dafür. Wir rühmen uns ein prosperierendes, wirtschaftlich starkes und fortschrittliches Land zu sein. Ja, wir sind sogar überzeugt, dass wir mit unserem Beispiel helfen können, die Not auf der Welt zu lindern und andere bei der Bewältigung ihrer wirtschaftlichen Probleme zu unterstützen indem wir sie zu uns nehmen und ihnen zeigen wie man mit den Problemen unserer Zeit fertig werden kann.

III

Wir sprechen aber nicht von denjenigen, die zu uns kommen und die nicht als Arbeitslose oder Flüchtlinge  eine neue Heimat suchen, sondern die zu uns kommen wegen den von Bundesrat Schneider Ammann gelobten Standort-Vorteilen. Damit wird allgemein darauf hingewiesen, dass die Schweiz das ideale Land ist für all die Reichen und Mächtigen der Welt , die bei uns einen sicheren Ort, ein modernes Land für weltweite Geschäfts-Abwicklungen, ein Ort von dem sie ihre supergrossen weltweit tätigen Unternehmen (die Multi-Technostrukturen Galbraiths) leiten können. Sehr oft kommen die Supermächtigen und kaufen einfach unsere während Jahrhunderten von braven Schweizern aufgebauten Unternehmen, oder sie kaufen Land und bauen sich ein Unternehmen in der Schweiz, das sie dank dem an unseren Schulen, Universitäten und Technischen Hochschulen angesammeltem Know-how ausbauen .

Oder sie schicken zunächst eine immer grösser werdende Vorhuts-Truppe hochqualifizierte Fachleute, vor allem Direktoren, CEOs oder wie immer sie heissen, so dass man heute in den meisten Direktionsetagen unserer Unternehmen fast nur noch Ausländer findet. Erschreckend gross ist dabei die Zahl der Deutschen, die wohl dafür vorgesehen sind, später bei einem erzwungenen Beitritt der Schweiz zur EU, eine Fusion zu erleichtern.

Da es bei all diesen Unternehmen in erster Linie darum geht rasch und möglichst viel Geld zu gewinnen, betreiben diese, reichen Ausländern gehörenden Unternehmen, eine genau so harte Lohnpolitik wie sie in den Entwicklungsländern leider aber auch von nicht wenigen schweizerischen Grossunternehmen betrieben wird.

IV

Die Schweiz ist sicher eines jener Länder, dass es sich zur Pflicht machen muss Menschen aus der ganzen Welt bei uns aufzunehmen. Menschen, die als Verfolgte oder Arme eine neue Heimat suchen. Wenn wir uns als eine Willensnation bezeichnen, das heisst ein Volk, das aus Menschen besteht , die an die direkte Demokratie als ihre Regierungsform glauben, dann müssen wir möglichst grosszügig viele Asylanten bei uns aufnehmen und gleichzeitig dafür sorgen, dass sie Arbeit, einen anständigen Lohn und eine entsprechende Ausbildung bekommen. Ziel sollte sein, aus diesen Asylanten überzeugte Schweizer zu machen. Etwas, das viel häufiger getan wird und auch gelingt!

Wer aber zu uns kommt, um sich bei uns zu bereichern, unsere Institutionen für undurchsichtige oder unserer grundlegenden Bescheidenheit widersprechende Machenschaften zu missbrauchen, der hat nichts bei uns zu suchen – Schengen hin oder her!

V

Am 9. Februar geht es gerade um dieses Recht, selber entscheiden zu können, wer dafür qualifiziert, bei uns aufgenommen zu werden und das für alle Berufsarten: vom Arbeiter, dem Kaufmann, dem Manager, dem Gelehrten, dem Berufstätigen als Arzt, Ingenieur, Wissenschaftler oder Handwerker…

Aber wir wollen auch darüber entscheiden können, wem wir erlauben wollen, zu uns mit seinem Geld zu kommen und was er damit hier machen darf.

Schliesslich wollen wir als ein unabhängiger Staat jederzeit entscheiden können, ob wir überhaupt Ausländer zu lassen oder bestimmte Gruppen wegen ihrer Unvereinbarkeit mit unserem Ordre Public ausschliessen wollen.

14 Januar, 2014 at 9:05 am Hinterlasse einen Kommentar

Mut zum Unpopulären

Politiker und Wirtschaftsführer tun alles, um populär zu sein, auch wenn das unserem Land schadet oder nichts nützt.

I

Im USA Steuerstreit musste unsere Finanzministerin, Bundesrätin Evelyne Widmer-Schlumpf bei der Beratung ihrer Lex-USA viel Kritik und sehr oft über die Grenzen einer korrekten Debatte gehende Angriffe und Beleidigungen einstecken. Die zeitlich begrenzte gesetzliche Ausnahme, mit welcher den in den USA bedrohten Schweizerbanken trotz dem Bankgeheimnis gestattet wurde, US-Steuerbehörden Angaben über die bei ihnen deponierten Gelder amerikanischer Bürger abzugeben, wurde von der Mehrheit des Nationalrats als eine nicht annehmbar Schmach abgelehnt. Dabei ist es die einzig wirklich klare und leicht anwendbare Massnahme, mit der gerichtliche Strafverfahren in den USA gegen die betroffenen Schweizerbanken vermieden werden können.

Was strafgerichtliche Verfahren in den USA kosten, ist zwar inzwischen nicht nur weltweit bekannt, sondern einer unserer wichtigsten Wirtschaftszweige, die schweizerische Uhrenindustrie, hat dies am eigenen Leibe in den Jahren 1951-65 in dem gegen sie eingeleiteten strafrechtlichen Antitrustverfahren erlebt. Sie wurde wegen <Verschwörung gegen den freien Wettbewerb> verurteilt. Als Folge davon wurden während 15 Jahren für Schweizeruhren die amerikanischen Zölle (damals der wichtigste Absatzmarkt unserer Uhrenindustrie) um 50% erhöht. Millionen wurden zudem an Anwaltskosten, Expertengutachten und Lobbying in den USA umsonst ausgegeben. Erst als es uns 1964 gelang, den Fall aus den Krallen der Gerichte zu befreien, gelang eine rasche gütliche, relativ billige Einigung mit den Kläger, der amerikanischen Uhrenkonkurrenz, unter der Aufsicht des amerikanischen Justiz-Departements.

Das gleiche, was jetzt unter noch viel schwierigeren Umständen unserer Finanzministerin mit ihrem Team zu gelingen scheint, wenn nicht die üblichen Popularitätshascher unseres Parlaments und einige besonders geldgierige Banker nochmals alles in Frage stellen.

II

Im Verhältnis zur EU waren es einmal mehr die üblichen Popularitätshascher und Superpatrioten, die sich lautstark gegen die Bemühungen unseres Aussenministers Didier Burkhalter, wieder mit der EU ins Gespräch zu kommen, wenden und sich nicht scheuen von Landesverrat zu sprechen.

Wenn schon die Rede von Verrat ist, dann darf daran erinnert werden, dass es seinerzeit der Bundesrat war, der während den EWR-Verhandlungen (ein Erweiterter Wirtschaftsraum zwischen den EFTA und den EG Staaten) hinter dem Rücken von Franz Blankart, dem Leiter der schweizerischen Delegation, ein formelles Beitrittsgesuch an die damalige Europäische Gemeinschaften (EG) richtete. Damit wurde Blankart mit seinem genialen Vorschlag eines <opting out>(Möglichkeit bei der Übernahme des existierenden und zukünftigen EG-Rechts in gewissen begründeten Fällen nicht mitzumachen, bzw. vorläufig bei Seite zu stehen) der Boden unter den Füssen weggenommen. Damit ist auch später die Mitsprache bei der Ausgestaltung der Bilateralen Verträge verunmöglicht worden.

Die Akzeptanz der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs hat mit dem Grundsatzproblem einer wirkungsvollen Mitsprache nichts zu tun. Der Gerichtshof hat vor allem festzustellen, was das wirklich existierende und der Inhalt des EU-Rechts ist. Das ist bei dem Gewimmel der äusserst komplexen und einander widersprechenden Normen, die eben meistens das Resultat unzähliger Kompromisse  typisch für jede multilaterale Rechtssetzung sind, gar nicht so leicht. Besonders seitdem die EU auf 29 Staaten angeschwollen ist.

Anstatt über fremde Richter zu schimpfen, sollten wir froh sein, dass uns die europäischen Richter zunächst die mühsame Arbeit abnehmen, festzustellen was überhaupt wirklich geltendes Recht ist. Als dann könnten wir uns darauf beschränken festzustellen inwieweit dieses Recht unserem Recht widerspricht, oder was wir bereit sind anzunehmen. Dort, wo wir uns nicht einigen können, sollten wir akzeptieren, ein gleichberechtigt zusammengesetztes Schiedsgericht entscheiden zu lassen. Als völkerrechtlich anerkannter Staat haben wir dann immer noch die Möglichkeit nein zu sagen. Allerdingss mit dem Ergebnis , dass dann nochmals verhandelt wird oder es zum Bruch kommt.

Unserem Aussenminister ist für seine allerdings nicht sehr populäre, aber äusserst realistische Haltung zu danken: keine grosssprecherisches <Keine fremden Richter>, sondern <wir sind nicht alleine auf der Welt und müssen deshalb miteinander sprechen>. Zum Krieg führen sind wir inzwischen dank unseren bequemen Pazifisten und zahlreichen Europhilen ohnehin schon zu schwach geworden..

III

Eine echte Volksarmee ist heute in unserer permissiven Überfluss Gesellschaft höchst unpopulär. Aufruhr, Mord, Totschlag, Hunger, Tortur und Willkür sind überall auf der Welt zum Alltag geworden. Die primitivsten Verbrecher, Gauner, politische und religiöse Fanatiker haben fast überall die Herrschaft an sich gerissen. Ruhe und Ordnung zerschlagen und alles, was es zum Töten braucht, von den modernste Waffen und Transportmitteln bis zum heimtückischsten Gift an sich gerissen, um so überall Länder und Völker offen oder subversiv angreifen zu können.

Für unseren Verteidigungsminister Ueli Maurer eine fast unlösbare Aufgabe, uns auf diese Gefahren vorzubereiten. Besonders wenn grosse Teile unserer Bevölkerung nicht bereit sind, ihr bequemes leider oft unnützes oder nur dem viel Geld verdienen gewidmetes Leben durch wie sie sagen, unnötigen langweiligen Militärdienst zu belasten. Wehrbereitschaft, so sagen sie, könne sich ein reiches Land, wie die Schweiz, kaufen: Waffen und Söldner gäbe es haufenweise , sogar in der Schweiz und wenn nicht dann aus dem Ausland…

Die unpopuläre Aufgabe für Ueli Maurer wird sein wieder den Wehrwillen in unserem Lande bei jedem Schweizer und Schweizerin aufzubauen: von den Jungen bis ins hohe Alter gestaffelt nach Militärdienst, Bürgerwehr, Zivil-und Hilfsdienst. In seinem Präsidialjahr hat Ueli Maurer gezeigt, dass er sagt, was er für richtig findet und dass er dazu steht, ob es passt oder nicht. Wir werden es noch erleben, dass er unsere Volksarmee neu aufbaut mit einem Armeechef, der als Truppenoffizier mit der Truppe direkt gearbeitet und gelebt hat, die Nöte kennt und versteht. Und wir werden es sicher auch erleben, dass der Gripendeal mit Schweden die Grundlage wird zu einem erfolgreichen Kampfflugzeug swissmade wie es heute der weltweit erfolgreiche Pilatus ist.

IV

Bereits diese drei im gegenwärtigen Zeitpunkt besonders wichtigen Problemkreise zeigen, dass wir heute einen Bundesrat haben, der im Gegensatz zu unserem Parlament aus Persönlichkeiten besteht, die den Mut zum Unpopulären haben, wenn es um die Interessen unseres Landes geht. Das gleiche gilt von den anderen vier Mitglieder unserer Regierung. Ganz anders als es vor noch gar nicht so langer Zeit Bundesräte gab, die sich vor allem um ihre Popularität, besonders am Fernsehen mit der Hilfe von teueren Polit-Public-Relations-Berater , Journalisten und Schriftsteller, bemühten.

3 September, 2013 at 8:32 am Hinterlasse einen Kommentar

Modus vivendi

Fremde Richter akzeptieren und  bessere Zeiten abwarten

I

Bundesrat Didier Burkhalter braucht jetzt etwas mehr Vertrauen in seinem Versuch, mit der EU wieder ins Gespräch zu kommen, anstatt auf dem bisherigen Weg der gegenseitigen Beschimpfung fortzufahren. Dafür würden wir im Falle einer Wahl des Kavalleristen Peer Steinbrück zum deutschen Bundeskanzler in vier Wochen noch genug Gelegenheiten bekommen, wenn überhaupt ?

Unsere Probleme mit der EU sind zu vielschichtig und von derart weittragenden Konsequenzen als dass man sie einfach mit einem barschen <wir wollen keine fremden Richter> abtun könnte. Seinerzeit wurden gegen den Willen einer grossen Zahl von uns die bilateralen Verträge angenommen, weil in der grössten Partei Stimmfreigabe beschlossen wurde. Mit diesem Krötenschlucken wurde auch nichts anderes getan als das, was unser Aussenminister heute tut, nämlich Zeit zu gewinnen, um einen Weg aus dem Gewirr zu finden, in welchem wir wegen unserer zentralen Lage in Europa verstrickt sind.

II

Didier Burckhalter ist zwar nicht als Krötenschlucker unter Protest bekannt, aber auch er versucht, sich auf dem an der politischen Grundsatzlösung vorbeischlängelnden Pfad der Prozedur Fragen im Zusammenhang mit dem Europäischen Gerichtshof Zeit zu gewinnen.

Genügend Zeit, damit die Probleme in und mit der EU durch die Wirren unserer Welt entschärft und auf ihre wahre Dimension reduziert werden. Die Probleme  Syriens, die sich in dem Völkerbrand rund um den Orient und das östliche Mittelmeer auf die ganze Welt auswirken, zeigen wieder einmal den Wert der wirklich neutralen und sicheren Länder, die mehr denn je als Feuerwehr und Helfer aller in Not geratenen Millionen von Menschen benötigt werden. Das zu sehr auf sich selber konzentrierte Europa benötigt da zu seiner eigenen Aufwertung als einer der Friedensstifter unserer Zeit dringend die Länder unseres Kontinents, die auch wirklich  Hilfsbereit sein können.

Unser Aussenminister und sein hartnäckiger und erfahrener Staatssekretär  Yves Rossier haben in diesem Zusammenhang schon bereits wiederholt darauf hingewiesen, wie wichtig es für die EU ist, ihre Rolle als verantwortungsvolles Mitglied der Weltgemeinschaft zu spielen und dass dazu auch die eher lauen EU-Mitglieder wie Grossbritannien, Skandinavien und Mitteleuropäer sowie die vertraglich und wirtschaftlich assoziierten Länder wie die Schweiz notwendig sind.

III

Bei dieser Ausgangslage ist es zweifellos richtig eine Geste zu machen und nach gutem Beispiel einmal mehr eine Kröte zu schlucken. Eine Kröte, die sich sicher für unsere Unabhängigkeit lange nicht so gefährlich auswirken wird, wie die seinerzeit akzeptierten bilateralen Verträge und die nach 1992 erfolgte Übernahme tausender bestehender EU-Rechtsnormen.

Der Europäische Gerichtshof könnte bei der Auslegung dieser Anhäufung komplizierter, einander widersprechender Normen nur von Vorteil sein. Wenn seine Entscheide für die EU-Mitglieder über das der Schweiz gegenüber geltende EU-Recht Klarheit schaffen, so würde dies die jeweiligen Verfahren wesentlich vereinfachen. Die Schweiz könnte sich dann lediglich darauf beschränken, über die Vereinbarkeit oder Unvereinbarkeit mit unserer Rechtsordnung auszusprechen. Kommt dabei kein klarer Entscheid zustande, erst dann käme der im geltenden Völkerrecht anerkannte Weg über ein gleichberechtigt zusammengesetztes Schiedsgericht in Frage.

Von Druck und Drohungen kann dabei keine Rede sein, es sei denn die EU ist gerade in den heutigen unsicheren Zeiten bereit, den Weg ausserhalb des Rechts, der Willkür, zu wählen. Bis zum Beweis des Gegenteils  ist die Annahme jeglicher machtbedingter Aktionen als <wishful thinking> abzulehnen.

IV

Der vorgezeichnete Rechtsweg Europäischer Gerichtshof – Bilateral vertraglich festgelegtes Schiedsgericht wäre sowohl der EU als auch der Schweiz als fester Bestandteil der Bilateralen Verträge zumutbar. Bundesrat Johann Ammann-Schneider sollte dann den damit geöffneten Zeitrahmen benützen, um uns von der allzu einseitigen wirtschaftlichen Verknüpfung mit der EU über Freihandelsabkommen mit allen anderen grossen Wirtschaftsblöcken unserer Welt nach dem Muster desjenigen mit China abzunabelnDer einzige Weg für ein unabhängiges Land wieder echte bilaterale Verhandlungen einander gleichberechtigter Partner mit der EU führen zu können.

28 August, 2013 at 6:07 pm Hinterlasse einen Kommentar

Auf was können wir Schweizer heute noch stolz sein?

I

Den Franzosen geht es wirtschaftlich nicht allzugut, aber am 14. Juli konnten sie auf ihre Armee stolz sein. Nicht nur wegen dem vorzüglichen Eindruck ihrer Militärakademien mit den sportlichen, intelligent und zielbewusst marschierenden Studenten (Männer und recht viele Frauen), sondern auch wegen den braven von blutigen Kriegsfronten zurückgeholten Soldaten, vorab die immer wieder beeindruckenden Fremdenlegionäre, die fantastische Luftwaffe und die kriegsgeübten Fallschirmspringer. Gesunde, junge Menschen, die bereit sind überall auf der Welt für Freiheit und etwas mehr Menschenrechte ihr Leben zu opfern.

In Grossbritannien, wo tausende von Menschen Tage und Wochen auf die Geburt des inzwischen geborenen Thronfolgers George warteten und dadurch in einen das ganze Land erfassenden Freudentaumel und eine tsunamiartige Welle von purem patriotischen Stolz gestürzt wurden. Und in Brasilien der Besuch von Papst Franciscus, der Millionen gerade auch junger und armseliger Menschen in einen religiösen geistig moralischen Taumel und Rausch stürzte fern von all den sonst so üblichen materialistischen geldgierigen Genüssen unserer permissiven Gesellschaft. Ägypten, wo, wie in der ganzen arabischen Welt, um die minimalen Bürgerrechte täglich tausende von besonders jungen Menschen bereit sind mit nichts anderem als ihrem Blut zu kämpfen. Gleich wie überall sonst, wo das Geld die Macht hat und ehrliches Geld nur mit dieser immer brutaleren Macht erhältlich ist und so zum Goldenen Kalb, dem leider von vielen angebetenen Götzen unserer Zeit, geworden ist.

II

Als alter Bürger eines Landes, das sich heute als eine der wenigen noch bestehenden direkten Demokratien rühmt, sitze ich stundenlang vor dem Fernseher, lese alles was ich finden kann und spreche mit jedem, der mir zuhören will, um herauszufinden, was denn noch an der Mär einer direkten, wehrfähigen, neutralen und humanitären Demokratie wahr ist.

Ein Land, in welchem der neuerdings höchste Gott, eben das Goldene Kalb, seinen Hauptsitz in einem der bisher wichtigsten Finanzplätze der Welt aufgeschlagen hat. Deshalb, so wird uns das eingeredet, gehe es uns besser als der Mehrzahl der anderen Völker und Länder. Das stimmt, aber nur deshalb weil sich alle für das Funktionieren einer direkten Demokratie verantwortlich Stellen und Menschen irgendwie von ihrer vorgesehenen Verantwortung abgemeldet haben:

*Das Stimmvolk stimmt für das, was ihm von den uns alle erfassenden Medien eingeredet wird. Wer nicht einverstanden ist, der zieht sich immer mehr in die stets grösser werdende schweigende Mehrheit zurück.

*Die Medien gehorchen in allem und jedem, den hinter ihnen stehenden Superreichen und deren weltweit dominierenden Klüngel in der Politik, der Wirtschaft, der Verwaltung und allen gesellschaftlichen Einrichtungen.

*Besonders kontrollieren die Superreichen und deren Klüngel alle demokratischen Einrichtungen wie Parlamente bzw. Parlamentarier, Regierungen und deren Verwaltungen.

*Ebenso kontrollieren sie alle Boden- und Naturschätze, alle industriellen und wirtschaftlichen Produktionsmittel, Forschung und Erfindungen, Transporte und alle öffentlichen Dienstleistungen und sozialen Einrichtungen.

III

Dass die Macht der Superreichen auch in der Schweiz unsere direkte Demokratie zu einer leeren Fassade gemacht haben, ist mir an der letzten Club-Sendung von SRF 1 (23.07.13) so richtig durch eine ganz kurze Intervention eines der ganz Reichen bewusst geworden. Dem Sinn nach sagte er, dass man als Milliarden reicher Mann im Grunde nie verlieren könne. Man könne in diesem Bereich mit Milliardenbeträgen das Auf und Ab kontrollieren. Die Reichen sollten sich deshalb ihrer Macht und Verantwortung bewusst werden und entsprechend handeln.

Das ist sehr positiv, aber wie so oft wird das auch wirklich beherzigt? – Sicher nicht, wenn sogar dieser Reiche der Meinung war, man sollte wieder mehr auf den Mittelstand achten und die erzieherische Wirkung der allgemeinen Wehrpflicht nicht unterschätzen. Immer mehr politische Kreise finden unsere Volksarmee als einen alten Zopf, der nur viel Geld koste und ohnehin nicht mehr zu dem gehöre, auf was wir stolz sein können. Dabei war unsere Wehrfähigkeit vor noch nicht allzulange Zeit die Basis unserer Neutralität, beides Dinge, auf die sich allzu viele Schweizer heute nicht mehr allzuviel einbilden.

Dafür ist für viele Ausländer, und nicht nur die Armen und Flüchtlinge aus der ganzen Welt, die Schweiz ein Paradies, ein Land, in dem sich gut leben lässt.

Kann man auf so etwas überhaupt noch stolz sein, wenn es sonst überall Millionen von Menschen nicht nur schlecht geht, sondern überhaupt ein Überleben gar nicht mehr möglich ist?

Nein, auf jeden Fall kein Grund am 1. August in einen überbordenden, patriotischen Taumel, mit Feuerwerk, schönen Reden, viel Alkohol, Drogen, Gejohle, Tam Tam und sonst alle Belustigungen unserer permissiven Gesellschaft zu fallen.

IV

Die Zeit der Besinnung ist gekommen. Die Zeichen dafür sind unzählig und deutlich genug. Wenn das Leben in der Schweiz von den anderen zum Vorbild genommen wird, so wäre es vielleicht an uns, zur moralischen Erneuerung, zur Schlachtung des Goldenen Kalbs aufzurufen und mit dem guten Beispiel voranzugehen nicht, wie die Franzosen am 14. Juli 1789 mit dem Ruf nach Freiheit Gerechtigkeit und Brüderlichkeit sondern heute am 1. August 2013 mit dem Ruf für Freiheit, Frieden und viel geistig-moralischer Fortschritt für alle.

26 Juli, 2013 at 10:03 pm Hinterlasse einen Kommentar

Swissness oder Monopol?

I

Gemäss Beschluss der Eidgenössischen Räte in der gegenwärtigen Session darf die Bezeichnung Swiss Made für Schweizeruhren nur benützt werden, wenn gemäss Art. 2, Abs. c der Verordnung vom 27. Mai 1992 (AS 1992 S. 1229), die Bestandteile eines Uhrwerks aus mindestens 60% (bisher 50%) schweizerischer Fabrikation bestehen. Die Swatch-Gruppe ist seit der Übernahme der früheren ASUAG, einer Reihe massgebender und bekannter Uhrenfirmen (Manufakturen), der grossen Ebauches Fabriken, insbesondere der ETA in Grenchen, zum weitaus grössten Ebauches, Rohwerke, Halbfabrikate, Uhrenbestandteile und Spezialitäten Lieferanten der Schweiz geworden. Heute auf jeden Fall ohne jegliche Konkurrenz von irgendwelcher Bedeutung.

Damit ist die Schweizerische Uhrenindustrie, insbesondere die Hunderten von äusserst kreativen, technisch innovativen und künstlerisch vorwärtsblickenden KMU erneut mit der Situation konfrontiert, wie es vor allem ihre Vorgänger unter der Geltung des aus der Krise der Dreissiger Jahre des letzten Jahrhunderts stammenden stark kartellisierten Uhrenstatuts waren: als in der Regel meistens von den Ebauches- und den Bestandteile-Fabrikanten abhängige Etablisseure sind sie heute wieder von einem oder einigen wenigen ganz grossen Firmen abhängig!

II

Die von den Räten beschlossene Erhöhung von 50% auf 60% wird unsere KMU noch mehr in die Abhängigkeit des oder der ganz Grossen treiben oder sie werden ihre Ebauches und Bestandteile aus dem Ausland holen müssen, verlieren dabei den Swiss Made Verkaufsvorteil, zu dem sie in der Regel mit ihrer traditionell gepflegten Handarbeit und Erfindungsgabe immer noch mehr beitragen als die neuerdings zunehmend praktizierte automatische Fliessbandproduktion der ganz Grossen.

Die Folge wird entweder der Verlust einer ganzen Reihe von KMUs sein, oder sie werden von Ländern wie China mit allen nur erdenklichen Erleichterungen angelockt (wie das übrigens in allen unseren hochspezialisierten Industrien der Fall ist), weil ihnen dort die Eigenständigkeit in der Anfangsperiode garantiert wird und sich erst später das bittere Ende der Eingliederung in zentralistisch geführte Grossfirmen einstellt. Oder versucht China, wie in vielen anderen Industriezweigen, eine kleinbetriebliche auf Spitzenprodukte ausgerichtete Unternehmensstruktur aufzubauen, die sie dann über das ganze Land als Kerne neuer Industrieregionen verteilt. Ist das vielleicht der Grund, warum China im Freihandelsvertrag mit der Schweiz einen sehr, sehr langsamen Abbau der Zölle auf teueren Uhren gewährt hat.

Wie es der bekannte Ständerat und seinerzeit oberster Patron der jurassischen Ebauches Fabriken Sidney de Coulon, anlässlich des Abbaus des alten Uhrenstatuts 1970, immer wieder betonte, steht und fällt die Zukunft der schweizerischen Uhrenindustrie mit der Tradition und Kreativität unabhängiger und nicht von den Grossen durch deren Belieferungspolitik mit Ebauches, Bestandteilen und Spezialitäten absorbierten KMU.

III

Als am 18. März die 1971 die Eidgenössischen Räten an Stelle des Uhrenstatuts eine neue Gesetzgebung akzeptierten, bestand diese vor allem in einer wirksameren Swiss Made-Definition.

Bei der Vorbereitung dieses Gesetzes wurde ich als Beauftragter des Eidg. Volkswirtschaftsdepartements für die Uhrenindustrie und internationale Industriefragen von einer hochkarätigen Gruppe von Spezialisten unterstützt. Unter der Leitung von Prof. H. König und Dr. A. Perlstain vom Amt für Mass und Gewicht, den Professoren M. Kummer und F. Gygi von der Uni Bern, Prof. J.F. Aubert der bekannte Verfassungsrechtler der Uni Neuenburg und Prof. J. Voyame, Direktor der Internationalen Organisation für den Schutz geistigen Eigentums in Genf und später der sehr geachtete Direktor des Bundesamtes für Justiz kamen wir zum Schluss, dass die bei Ursprungs Kriterien üblichen örtlichen und quantitativen Merkmale durch ein qualitatives Merkmal zu ergänzen seien.

Das hatte den Vorteil, dass man beim quantitativen Merkmal nicht zu hoch gehen musste. Bereits die von uns gewählten 50% erwiesen sich in vielen Fällen als ein Nachteil, weil ein grosser Teil der Bestandteile bei gleichwertiger Qualität auf den Weltmärkten (z.B. Hongkong) um ein mehrfaches billiger als in der Schweiz erhältlich waren und es heute noch, sogar in einem zunehmenden Ausmass sind. Trotzdem hätte gestützt auf die Definition aus dem Jahre 1971 das Swiss Made durch die obligatorische Qualitätskontrolle sicher gestellt werden können. Die von der Swatch in der laufenden Session zur Erhaltung der Swissness erwirkte Erhöhung von 50% auf 60% wäre bei Beibehaltung der Definition 1971 gar nicht notwendig gewesen. Verschiedentlich wird deshalb die Frage gestellt, ob es der Swatch nicht eher um einen höheren Absatz als Ebauches und Bestandteile-Lieferant ging und zu diesem Zwecke die durch einen Bundesbeschluss eingeführte offizielle Qualitätskontrolle aus dem Jahre 1971 durch die eingangs erwähnte einfache Verordnung des Jahres 1992 zu streichen war?

Beides natürlich mit dem in der Schweiz üblichen Argument der Erhaltung bzw. der Schaffung von zusätzlichen Arbeitsplätze, wozu ja die Swatch neue riesige Fabrikationsplätze bereitstellen will. Wie viele und zum grossen Teil besser geschulte Arbeitskräfte der KMU dabei verloren gehen, davon spricht niemand…

IV

Ein Qualitätsmerkmal in einer Ursprungsbezeichnung war natürlich 1971 ein Novum und musste deshalb zunächst auch in unsere allgemeine Ursprungsregelung (Ergänzung des Markenschutzgesetzes vom 26 September 1890) und gestützt darauf in einem besonderen Bundesbeschluss über die offizielle Qualitätskontrolle der schweizerischen Uhrenindustrie verankert werden. Im wesentlichen handelt es sich um eine jeweils dem Stand der Entwicklung angepasste Mindestqualität der Uhrwerke die durch eine unabhängige öffentliche Kontrollinstanz besonders auch beim Export der Uhrwerke sicherzustellen war.

Von Anfang an sind die ganz Grossen der Uhrenbranche und natürlich auch die Produzenten von Massenware gegen diese Art von Kontrolle, die in der Folge von vielen anderen Länder imitiert wurde, Sturm gelaufen. Eine Uhrenfirma, so Nicolas Hayek, die sich ernsthaft um die Erhaltung ihrer Marke bemühe, die eine seriöse Markenpolitik betreibe, werde bei ihren eigenen Kontrollen während der Produktion und besonders am Ende äusserst sorgfältig sein. Man solle doch nicht noch mehr bürokratische Hürden aufbauen.

V

Es ist schwer verständlich, warum die Eidg. Räte bereits 1992 nicht realisiert haben, dass sie mit der Ersetzung einer unabhängigen offiziellen Qualitätskontrolle durch die Selbstkontrolle der einzelnen Unternehmen heute zu einer Verschärfung der quantitativen Merkmale des Swiss Made (Erhöhung von 50% auf 60%) gezwungen worden sind. Zweifellos ist damit für die Grossen die Möglichkeit geschaffen worden, die KMU erneut mit einer restriktiven Belieferungspolitik und höheren Preisen zur Teilnahme an einer grösseren, zentralistisch organisierten Firmengruppe teilzunehmen.

Entweder akzeptieren die KMU eine derartige Eingliederung oder sie wandern aus. In beiden Fällen leidet dabei sowohl das Image unseres Landes und seiner Wirtschaft als auch die Qualität und der bisher von uns selber gerühmten individualisierten massgeschneiderten Handarbeit und Sorgfalt anstatt billiger Massenarbeit. Mit Swissness hat das auf jeden Fall nicht mehr viel zu tun!

Mit einer zukunftsgerichteten Politik noch weniger, wenn ich an das denke, was Larry Fink, der Patron der grössten Vermögensverwaltung der Welt, BlackRock, am Economic Forum in Interlaken gesagt hat:

Seine Entscheidungen treffe er nie gestützt auf das, was er heute, in der Gegenwart aus einer Vermögensanlage heraushole, es möge noch so viel sein, sondern nur das, was diese Anlage für die Zukunft, aus ihrer Natur, ihrem Wesen heraus zu beinhalten vermöge, in Zukunft zu bringen, auch wenn es heute nicht viel ist.

In diesem Sinne und als ehemaliger Beauftragter für die Uhrenindustrie sage ich, die Milliarden, welche heute von allen Grossen unserer Uhrenindustrie verdient werden, interessieren mich nicht: erstens, weil sie ohnehin dem Heer von Arbeitern und Uhrmachern nur in sehr beschränktem Ausmass zukommen und zweitens, weil diese Milliarden erzielt werden auf Kosten der kreativfördernden Vielfalt, dem Know-how, harter Arbeit, Visionen und Imagination einander gleichberechtigter und unabhängiger KMU, also auf Kosten von einem neuen Morgen der Schweizerischen Uhrenindustrie.  

10 Juni, 2013 at 6:01 pm Hinterlasse einen Kommentar

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